Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1530
BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94 (https://dejure.org/1995,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1995 - 7 B 270.94 (https://dejure.org/1995,1530)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1995 - 7 B 270.94 (https://dejure.org/1995,1530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 2 Abs. 1 S. 2, § 4 Abs. 2, § 10 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfallrecht - Abfallentsorgungsanlagen - Verhütung von Gemeinwohlbeeinträchtigungen - Nachsorgemaßnahmen - Erzwungene Stillegungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 498
  • DVBl 1996, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94
    § 10 Abs. 2 AbfG dient der Durchsetzung dieser Nachsorgepflicht (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91

    Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94
    § 10 Abs. 2 AbfG dient der Durchsetzung dieser Nachsorgepflicht (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78

    Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94
    Die Anwendbarkeit des § 10 AbfG wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß gegenüber illegalen Abfallentsorgungsanlagen auch ein Einschreiten auf landesabfallrechtlicher oder anderer ordnungsrechtlicher Grundlage in Betracht kommt (vgl. dazu BVerwGE 66, 298 ).
  • BVerwG, 17.01.1991 - 7 B 158.90

    Abfallrecht: Gesetzgebungszuständigkeit für Abfallbeseitigung, Zulassung

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94
    zwar war diese Entscheidung rechtswidrig, weil ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen nicht auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 AbfG (§ 4 Abs. 3 AbfG 1972) genehmigt werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.01.1991 - BVerwG 7 B 158.90 - DVBl 1991, 399).
  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    Denn bei diesen Anlagen besteht in besonderem Maße Anlass für die Befürchtung, dass es in der Nachbetriebsphase zu einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit kommen könnte (BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326 Rn. 10, Beschlüsse vom 2. Mai 1995 - 7 B 270.94 - Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1 und vom 26. Juli 2016 - 7 B 28.15 - AbfallR 2016, 252 ).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Da bei illegalen Anlagen, selbst wenn sie behördlich geduldet worden sein sollten, besonderer Anlass für die Befürchtung besteht, dass es in der Nachbetriebsphase zu Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit kommen könnte, entspricht es dem Normzweck, Anzeigepflicht und Anordnungsermächtigung auch und gerade auf derartige Anlagen zu beziehen (Beschluss vom 2. Mai 1995 - BVerwG 7 B 270.94 - Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1 zum mit § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. sachlich übereinstimmenden § 10 Abs. 2 AbfG 1986).
  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Da § 10 Abs. 2 AbfG als Spezialvorschrift für die Anordnung von Nachsorgemaßnahmen nicht nur für die freiwillige Stilllegung legal betriebener, sondern erst recht für die erzwungene Stilllegung rechtswidrig errichteter und betriebener Abfallentsorgungsanlagen gilt, bei denen in besonderem Maße Anlass für die Befürchtung von Allgemeinwohlbeeinträchtigungen in der Nachbetriebsphase besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 7 B 270/94 - NVwZ-RR 1995 S. 498 = DVBl. 1996 S. 38 = UPR 1995 S. 352), konnte die Beprobung und Untersuchung des Betriebsgeländes nach dieser Vorschrift in dem hier angefochtenen Bescheid angeordnet werden, durch den mit seinen inzwischen offensichtlich weitgehend vollzogenen und nicht mehr streitigen Regelungen in Abschnitt I, Ziff. 1, 2, 6 und 7 die Stilllegung und Beseitigung des Autowrackplatzes verfügt worden ist.

    Es bedarf deshalb hier keiner Erörterung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für Nachsorgemaßnahmen nach § 10 Abs. 2 AbfG zeitlich unbegrenzt auch noch mehrere Jahre nach Stilllegung einer Abfallentsorgungsanlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 - 7 B 18/86 - NVwZ 1986 S. 640) oder - wie hier - nur "aus Anlass der Stilllegung" erfolgen darf (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. August 1989 - 5 TH 1498/88 - NVwZ 1990 S. 383 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.).

    Die gesetzlich vorgeschriebene Inanspruchnahme des Anlagenbetreibers zur Durchführung von Nachsorgemaßnahmen ist auch sachgerecht, denn diese sind Ausfluss der gemäß § 2 Abs. 1 AbfG für den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen bestehenden Grundpflicht, Abfälle ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu entsorgen, die nicht schon mit der Betriebseinstellung endet, sondern erst dann erfüllt ist, wenn von den betreffenden Abfällen keine Allgemeinwohlbeeinträchtigungen mehr ausgehen, so dass es gerechtfertigt ist, vom Betreiber einer stillzulegenden Abfallentsorgungsanlage im Wege der Konkretisierung seiner Nachsorgepflichten auch für die Zeit nach Stilllegung der Anlage Maßnahmen zu verlangen, die die von der eingestellten Anlage noch ausgehenden Beeinträchtigungen des Allgemeinwohls oder von Rechten Dritter verhindern sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1991 - 7 C 6/91 - BVerwGE 89 S. 215 = NVwZ 1992 S. 482, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.).

    Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 AbfG ist zu berücksichtigen, dass diese Spezialvorschrift, die nach Auffassung des VGH Bad.-Württ. (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 a. a. O.) etwa wasserrechtliche Ermächtigungen verdrängt, eine umfassende und weitergehende Ermächtigung als rein ordnungsrechtliche, auf Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr beschränkte Normen enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.) und dass ihr teilweise auch vorsorgender Charakter zuerkannt wird (vgl. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ), so dass sie nicht erst beim Vorliegen einer Gefahrenlage anwendbar ist, sondern bereits im Vorfeld, nämlich bei einem hinreichenden, dem Anlagenbetreiber zurechenbaren Gefahrenverdacht die Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen auf dessen Kosten vorschreibt, wie etwa die Anlegung von Grundwasserkontrollbrunnen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O., Beschluss vom 31. August 1989 a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 14. April 1986 a. a. O., Schwermer a. a. O. Rdnr. 19 und 20 zu § 10; Schink, DVBl. 1989 S. 1182 ).

  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass auch eine illegale, d.h. ohne die erforderliche Genehmigung (§ 35 Abs. 2 und 3 KrWG) betriebene Deponie der Vorschrift des § 40 KrWG unterfällt (vgl. zu den Vorgängervorschriften BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 7 B 270.94 - Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1 und Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterfallen vielmehr auch illegale Deponien dem Anwendungsbereich des § 36 KrW-/AbfG (BVerwG, Beschl. v. 02.05.1995 - BVerwG 7 B 270.94 -, juris RdNr. 10 und Urt. v. 31.08.2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris RdNr. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Vielmehr unterfallen auch illegale Deponien dem Anwendungsbereich des § 40 KrWG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.05.1995 - BVerwG 7 B 270.94 -, juris RdNr. 10 und Urt. v. 31.08.2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris RdNr. 9; Schomerus, in: Versteyl/Mann/Schomerus, a.a.O., § 40 RdNr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96

    Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des

    § 10 Abs. 2 AbfG (§ 36 Abs. 2 KrW-/AbfG) enthält eine umfassende Ermächtigung für Stillegung oder stillgelegte Abfallentsorgungsanlagen, alle im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebotenen Nachsorgemaßnahmen anzuordnen; bei Deponien zählen dazu insbesondere Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des Deponieverhaltens (wie BVerwG, Beschl. v. 2.5.1995 - 7 B 270/94 -, NVwZ-RR 1995, 498).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 14.4.1986 - 7 B 18.86 -, NVwZ 1986, 640; Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 82.87 -, NJW 1989, 1295; Urt. v. 29.11.1991 - 7 C 6.91 -, BVerwGE 89, 215; Beschl. v. 2.5.1995 - 7 B 270.94 -, NVwZ-RR 1995, 498; Beschl. v. 6.5.1997 - 7 B 142.97 -, NuR 1997, 550 = GewArch 1997, 391) enthält diese Vorschrift mit der Formulierung "sonstige Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten", eine umfassende Ermächtigung, alle im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebogenen Nachsorgemaßnahmen anzuordnen (ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 25.9.1985 - 9 OVG A 203 und 204/82 - Urt. v. 5.8.1996 - 7 L 1111/94 -).

    Bei Deponien zählen dazu insbesondere Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des Deponieverhaltens (vgl. Nr. 9.7.2 der TA Abfall und Nr. 10.7.2 der TA Siedlungsabfall), wie die Errichtung von Pegeln für die Grundwasserbeobachtung, die Entnahme von Grundwasserproben, die Untersuchung des Grundwassers auf bestimmte Parameter sowie die Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse in einem Gutachten (vgl. insbesondere BVerwG, Beschl. v. 2.5.1995, a.a.O., S. 499; Beschl. v. 6.5.1997, u.a. NuR 1997, 551), somit auch Maßnahmen, die dazu dienen, die tatsächlich bestehende Gefahrenlage zu klären (vgl. ferner VGH Kassel, Urt. v. 14.1.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterfallen vielmehr auch illegale Deponien dem Anwendungsbereich des § 36 KrW-/AbfG (BVerwG, Beschl. v. 02.05.1995 - BVerwG 7 B 270.94 -, juris RdNr. 10 und Urt. v. 31.08.2006 - BVerwG 7 C 3.06 -, juris RdNr. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2006 - 7 A 3025/04
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 29. September 1995 - 11 B 1258/95 -, BRS 57 Nr. 162 und vom 25. Februar 1994 - 7 B 270/94 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 10 S 2687/95

    Altlastensanierung: Erkundungsmaßnahmen - Störerauswahl - keine Verjährung der

    Die bundesrechtliche Vorschrift des § 10 Abs. 2 AbfG dürfte nicht einschlägig sein, da sie nur auf Abfallentsorgungsanlagen anwendbar ist, die nach dem Inkrafttreten des Abfallgesetzes am 11.6.1972 geschlossen worden sind (vgl. Schink, GewArch 1996, 6, 10; BVerwG, Beschl. v. 2.5.1995, NuR 1995, 536 = BayVBl 1995, 664).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94

    Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung;

  • OLG Brandenburg, 11.11.2004 - 5 U 128/03

    Geltendmachung von Nutzungsentgeltansprüchen nach § 9 Abs. 1 S. 1 VerkFlBerG -

  • BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97

    Deponie - Stillegung - Nachsorge - Zeitliche Begrenzung von Nachsorgeanordnungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien;

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2005 - 7 KS 113/02

    Pflicht zur Anpassung einer Mülldeponie an die Anforderungen der Technischen

  • BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98

    Nachsorgeanordnung zum Grundwasserschutz 5 Jahre nach Stillegung einer

  • BVerwG, 09.01.1997 - 7 B 334.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Meiningen, 25.11.1996 - 5 K 615/94

    Ansehung des letzten Inhabers einer Deponie als verantwortlicher Inhaber i.S.d. §

  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 2678/03

    Kreis Lippe ist für Abfalldeponie in Kalletal verantwortlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5000
OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 (https://dejure.org/1994,5000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 71 Abs. 1 BauO ND; § 73 Abs. 1 BauO ND; § 36 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG; § 14 BauGB
    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinde; Planungshoheit ; Verletzung; Bauvoranfrage; Baugenehmigungsbehörde; Vorbescheid; Änderung der planerischen Vorstellungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Er hat aber den Gemeinden in §§ 14, 16 ff. BauGB bzw. § 15 BauGB zusätzlich ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, gerade auch in Reaktion auf konkrete Bauanträge von Bauwilligen die planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlagen noch - wenn auch unter Umständen nur gegen Entschädigung - zu ändern (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992 - 4 NB 19/92 - NVwZ 1993, 475).

    Da eine beschlossene Veränderungssperre die Frist des § 17 Abs. 1 BauGB auslöst, würde es den Interessen einer Gemeinde zuwiderlaufen, müßte sie gleichsam "ohne Not" eine Veränderungssperre beschließen, ohne daß dies zur Sicherung einer - geänderten -städtebaulichen Planung erforderlich wäre (BVerwG, Beschl. v. 26.6.1992, aaO).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 7 B 99.91

    Planfeststellungsbeschluss - Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).

    Denn die Vorschriften über seine Beteiligung gewähren ihm - entsprechend der insoweit nur dienenden Funktion des Verwaltungsverfahrens - im allgemeinen Schutz allein im Hinblick auf die bestmögliche Verwirklichung seiner dem Beteiligungsrecht zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Rechtsposition ... Dieser Grundsatz ist lediglich ausnahmsweise dann durchbrochen, wenn die Auslegung der maßgeblichen Verfahrensvorschriften ergibt, daß dem Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition eingeräumt ist, was das BVerwG beispielsweise in ständiger Rechtsprechung für die Beteiligung der Gemeinde am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 LuftVG annimmt ... Diese Rechtsprechung beruht indes auf der Eigenart des in das Genehmigungs- und das Planfeststellungsverfahren gegliederten luftverkehrsrechtlichen Verfahrens" und kann auf andere Genehmigungsabläufe etwa nach dem Bundeswasserstraßengesetz oder nach dem Fernstraßengesetz nicht übertragen werden (BVerwG, Beschl. v. 15.10.1991, aaO).

  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 C 20.84

    Verletzung des gemeindlichen Beteiligungsrechts bei Anweisung zur Erteilung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Sie hat nicht etwa - gleichsam kraft Amtes - eine allgemeine und umfassende Kompetenz zur Entscheidung in der Sache, da ihre Kompetenz durch die gesetzliche Einvernehmensregelung beschränkt wird (BVerwG, Urt. v. 10.8.1988 - 4 C 20.84 - BauR 1988, 694 = ZfBR 1989, 39 = BRS 48 Nr. 144).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die Rollen im Verwaltungsstreitverfahren über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens sind danach so verteilt, daß dem Bauwerber die Klägerrolle in einem Verpflichtungsprozeß auf Erteilung der ihm vorenthaltenen Baugenehmigung zufällt und nicht der Gemeinde die Klägerrolle in einem Anfechtungsprozeß gegen eine wider ihren Willen erteilte Baugenehmigung (BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 43.83 -, NVwZ 1986, 556).
  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 19.11.1965 (IV C 184.65 - BVerwGE 22, 342), daß eine Gemeinde dann in ihren Rechten verletzt wird, wenn eine Baugenehmigungsbehörde einem Bauwerber die beantragte Baugenehmigung ohne das gesetzlich erforderliche Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Vom Sinn und Zweck der Beteiligungsregelung des § 36 Abs. 1 BBauG/BauGB stellt es aus der Sicht der Gemeinden nämlich keinen Unterschied dar, ob die Baugenehmigungsbehörde sich rechtswidrig über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen hinwegsetzt und die Baugenehmigung gleichwohl erteilt oder ob sie rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt und aus diesem Grunde ein Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung der Gemeinde nicht einleitet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 -, NVwZ 1992, 878).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Es entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, daß ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten kann (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 107.67 - BVerwGE 41, 58; Beschl. v. 15.10.1991 - 7 B 99.91 u. 7 ER 301.91 -, NJW 1992, 256).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Die in dieser Bestimmung zusammengefaßten Beteiligungsrechte schließen die Annahme weiterer, aus der Planungshoheit abgeleiteter materieller Rechte der Gemeinde nicht aus (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 25.93 - DVBl 1993, 657).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 B 191.91

    Gemeindebeteiligung Baugenehmigung - Verweigerung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Allein die Tatsache der Versagung bindet die Baugenehmigungsbehörde, ohne daß hierüber kraft Bundesrecht eine inhaltlich bzw. sachliche Prüfung stattfindet (BVerwG, Beschl. v. 15.11.1991 - 4 B 191.91 - UPR 1992, 234).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 36.78

    Gemeindliche Klagebefugnis gegen planwidrige Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.1994 - 1 L 5673/92
    Setzt sich etwa die Baugenehmigungsbehörde über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinweg, so stellt das einen unmittelbaren Eingriff in die Planungshoheit dar, weil durch die Genehmigung Zustände geschaffen werden, die der gemeindlichen Planung widersprechen (BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 4 C 36 u. 37.78 -, DÖV 1982, 283).
  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

    Ein an einem Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter oder auch eine Behörde kann allerdings die Befugnis zur Anfechtung von getroffenen Entscheidungen grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn bzw. sie betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1972, - 4 C 107.67 - v. 15.10.1991 - 7 B 99/91 -, Rn. 4; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 25).

    Dafür, dass es sich bei § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 um ein abgesichertes subjektives Recht der Gemeinde auf Beteiligung an allen Baugenehmigungsverfahren handelt, spricht, dass bei einer anderen Beurteilung das verfahrensrechtlich abgesicherte Gut der gemeindlichen Planungshoheit bzw. das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG) in unvertretbarer Weise ausgehöhlt würde (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

    Wird von einer Baugenehmigungsbehörde der durch § 64 Abs. 1 S. 2 LBO 2016 vorgeschriebene Verfahrensweg verlassen, kann sich die Gemeinde dann ihrerseits gegen den ihren inzwischen geänderten Planungsvorstellungen widersprechenden Bescheid zur Wehr setzen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.04.1994, - 1 L 5673/92 -, Rn 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 2235/99

    Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage vom Typ Seewind;

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 43.83 -, BRS 46 Nr. 142, S. 318f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Mai 1995 - 8 S 3600/94 -, BRS 57 Nr. 200; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 1 L 5673/92 -, BRS 56 Nr. 150, S. 391.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.1994 - 3 M 119/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9583
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.11.1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. November 1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bauantrag; Vollständigkeit; Ermessen; Eigenhändige Unterschrift; Genehmigungsfreies Vorhaben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 692
  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 279/01

    Umweltrecht - Ist bauuntersagende naturschutzrechtliche Verfügung rechtmäßig?

    Zu einem vollständigen Bauantrag gehört nach Auffassung des 3. Senates des erkennenden Gerichtes (Beschluss vom 28.11.1994 - 3 M 119/94 -, DÖV 1995, 742 = NVwZ-RR 1995, 498 = BRS 56 Nr. 138 = MDR 1995, 692) jedenfalls, dass der Entwurfsverfasser den Bauantrag eigenhändig unterschreibt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1994 - 3 ObOWi 93/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6437
BayObLG, 23.11.1994 - 3 ObOWi 93/94 (https://dejure.org/1994,6437)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1994 - 3 ObOWi 93/94 (https://dejure.org/1994,6437)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1994 - 3 ObOWi 93/94 (https://dejure.org/1994,6437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Änderung; Erhaltungssatzung; Ausstattungszustand; Durchschnittswohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Änderungen im Gebiet einer Erhaltungssatzung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 4

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
  • DÖV 1995, 432
  • BauR 1995, 368
  • BayObLGSt 1994, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Bamberg, 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13

    Bußgeldverfahren wegen unzulässiger Errichtung einer baulichen Anlage in Bayern:

    Dies stellt einen Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB dar, der auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen ist (vgl. BayObLGSt 1994, 237; OLG Düsseldorf VRS 84, 340; KK-OWiG/Mitsch § 17 Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18

    Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur

    sei "durchaus sehr riskant" gewesen, verstößt das AG zudem gegen den Rechtsgedanken des § 46 III StGB, der auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen ist (vgl. u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13 = BeckRS 2014, 4739 = NJOZ 2014, 858 und 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18 [bei juris]; BayObLGSt 1994, 237; OLG Düsseldorf VRS 84, 340; KK/Mitsch OWiG 5. Aufl. § 17 Rn. 32, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 01.02.2017 - 3 Ss OWi 80/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei Bemessung der Geldbuße unter

    Dies stellt einen Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB dar, der auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 05.12.2013 - 3 Ss OWi 1470/13 = BeckRS 2014, 4739 = NJOZ 2014, 858; BayObLGSt 1994, 237; OLG Düsseldorf VRS 84, 340; KK-OWiG/Mitsch 4. Aufl. § 17 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 Bf 10/97

    Änderung einer baulichen Anlage durch Austausch von Fenstern

    Eine genehmigungspflichtige Änderung der baulichen Anlage setzt zunächst nach allgemeiner Ansicht voraus, dass die Bausubstanz der Anlage berührt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1994, BauR 1995, 368; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, 313 ).

    Ob auch solche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind, die der Anpassung an bauordnungsrechtliche Mindeststandards dienen, war bis zur Änderung des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB durch das Bau und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG - vom 18. August 1997 (BGBl. S. 2081) zwar umstritten (a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. Oktober 1993, aaO.; bejahend: BayObLG, Beschluss vom 23. November 1994, aaO.).

  • VG Berlin, 04.03.1998 - 19 A 17.98

    Anordnung eines Baustops und Versiegelung von Wohnungen; Bekanntgabe einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht